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Architetkt DI Markus Moritz

Das renommierte Architekturbüro im Tiroler Unterland wurde von Max Moritz gegründet, welcher besonders in der Hotel- und Tourismusbranche, sowie im privaten Wohnbau tätig war. Seit 1983 leitet Architekt DI Markus Moritz sein Architekturbüro in Wörgl. Inspiriert durch zahlreiche Auslandsreisen und erfolgreich umgesetzte Architekturprojekte findet Arch. Markus Moritz stets die Balance zwischen moderner Ästhetik, architektonischer Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Als kreativer Geist in der Architektur und in der Verantwortlichkeit dem Bauherrn gegenüber, entschied sich Arch. Markus Moritz 1997, den jungen Architekten Jakob Haselsberger, als Junior Partner in sein Team aufzunehmen. Dieser widmete sich vorwiegend der operativen Umsetzung der laufenden Projekte. Mit Beginn 2019 wurde die Zusammenarbeit der beiden Architekten in eine neue Kooperation übergeführt, welche auch weitere Projektpartner und Architekturbüros umfasst.

Architekt
DI Markus MORITZ
  • Studium an der Universität für Bodenkultur Wien
  • Studium der Architektur – TU Innsbruck
  • Ziviltechniker – TU Innsbruck
  • selbstständiger Architekt seit 1983

Öffentliche Bauten

Wohnbau

Industrie & Gewerbe

Hotel & Gastronomie

Bauernhäuser & Chalets

Leistungen des Architekten Markus Moritz

  • Projektstudien
  • Planung
  • Örtliche Bauaufsicht

Der Architekt sieht sich als „Treuhänder für den Bauherrn“. Dementsprechend umfangreich ist die Betreuung des Bauherrn. Sie reicht von der Beratung bei der Grundstückssuche, Grundlagenerhebung, Finanzierungs- und Terminkonzeption, über die Projektentwicklung und Projektsteuerung bis hin zum Facility Management und zur Projektnachbetreuung.

 

Projektentwicklung & Projektstudien

  • Vorentwurf
  • Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen
  • Visualisierung

Planung

  • ENTWURF
  • Durcharbeiten eines grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigungder Rahmenbedingungen.
  • EINREICHUNG
    Durchführen der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebung sowie Abklärung
  • AUSFÜHRUNGSPLANUNG
    Durcharbeitung der auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben.
  • KOSTENERMITTLUNGSGRUNDLAGEN
    Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
  • KÜNSTLERISCHE OBERLEITUNG
    Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes.
  • TECHNISCHE OBERLEITUNG
    Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen
  • GESCHÄFTLICHE OBERLEITUNG
    Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leitungsbereiche

Örtliche Bauaufsicht

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle
  • Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel