leistungen
- Projektstudien
- Planung
- Örtliche Bauaufsicht
Die Architekten Moritz und Haselsberger sehen sich als „Treuhänder für den Bauherrn“.
Dementsprechend umfangreich ist die Betreuung des Bauherrn. Sie reicht von der Beratung bei der Grundstückssuche, Grundlagenerhebung, Finanzierungs- und Terminkonzeption, über die Projektentwicklung und Projektsteuerung bis hin zum Facility Management und zur Projektnachbetreuung.
Eine gewissenhafte Kosten- und Terminkontrolle und die Bauleitung ist ein Auszug aus dem Aufgabenfeld.
Projektstudien
- VORENTWURF
Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen - VISUALISIERUNG
Hier finden Sie Beispiele für bereits durchgeführte Visualisierungen.
>>Visualisierungsbeispiele
Planung
- ENTWURF
Durcharbeiten eines grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung
der Rahmenbedingungen. - EINREICHUNG
Durchführen der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebung sowie Abklärung - AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Durcharbeitung der auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. - KOSTENERMITTLUNGSGRUNDLAGEN
Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute) - KÜNSTLERISCHE OBERLEITUNG
Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes. - TECHNISCHE OBERLEITUNG
Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen - GESCHÄFTLICHE OBERLEITUNG
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leitungsbereiche
Örtliche Bauaufsicht
-
Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle
-
Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
